✓01
Luftsicherheitskontrollpersonal
Nach § 5, § 8 und § 9a LuftSiG
Qualifizierte Kontrollkräfte für Personen-, Fracht- und Postkontrollen sowie weitere sicherheitsrelevante Prozesse am Flughafen.
- ✓Passagier-, Personal- & Zugangskontrollen
- ✓Fracht-, Post- & Fahrzeugkontrollen
§02
Sicherheitskräfte nach § 34a
Unterrichtung oder Sachkunde
Verlässliche Sicherheitsmitarbeiter für Bewachung, Empfang und Kontrollaufgaben im anspruchsvollen Aviation-Umfeld.
- ✓Objekt- & Werkschutz
- ✓Kontroll- & Empfangsdienste
Berufsbild im Fokus
Aufgaben des
Luftsicherheits-kontrollpersonal.
Luftsicherheitskontrollpersonal trägt dazu bei, Menschen, Luftfahrzeuge, Fracht, Post und sensible Bereiche des Flughafens Frankfurt zuverlässig zu schützen.
Je nach Ausbildung, behördlicher Zulassung und Einsatzgebiet kontrolliert das eingesetzte Personal Personen und mitgeführte Gegenstände ebenso wie Fracht, Post, Waren oder Fahrzeuge. Es achtet darauf, dass nur berechtigte Personen sicherheitsrelevante Bereiche betreten, wendet vorgeschriebene Kontrollverfahren gewissenhaft an und reagiert professionell auf Auffälligkeiten.
Diese Aufgabe verlangt Konzentration, Verantwortungsbewusstsein und ein ruhiges Auftreten – auch bei hohem Passagieraufkommen. Neben der eigentlichen Kontrolle gehören eine klare Kommunikation sowie die nachvollziehbare Dokumentation besonderer Vorkommnisse zum Arbeitsalltag.
01KontrollierenPersonen, Gegenstände, Fracht, Post oder Fahrzeuge passend zum Einsatzbereich.
02AbsichernZugänge und Übergänge zu nichtöffentlichen Flughafenbereichen.
03KommunizierenSouverän mit Reisenden, Beschäftigten und Ansprechpartnern umgehen.
Je nach Einsatz übernimmt Luftsicherheitskontrollpersonal Aufgaben nach § 5, § 8 oder § 9a LuftSiG. Welche Qualifikation benötigt wird, stimmen wir vor der Besetzung gemeinsam ab.